Auktionshaus Poestgens

 
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Einlieferung                         

Einlieferungsbedingungen     

Versteigerungsbedingungen  

Übernachtung                      
 



               Einlieferungsbedingungen


Folgende Bedingungen gibt es zu beachten :

1.   Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Die Versteigerung wird im Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.

2.   Käufer und Bieter haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.

3.   Die Versteigerung erfolgt in Euro (EUR) gegen sofortige Barzahlung. Gesteigert wird im allgemeinen um jeweils 10%.

4.   Die Beschreibungen im Katalog werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten
      Eigenschaften im Sinne des § 459ff. BGB dar.

5.   Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und - soweit nicht Gegenteiliges vermerkt - in einem dem
      Alter des Gegenstandes entsprechenden Zustand. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Auktion
      zu den angegebenen Zeiten besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.

6.   Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden,
      ohne jegliche Gewähr und Haftung für versteckte oder offene Mängel. Beanstandungen gleich welcher Art bleiben
      nach dem Zuschlag unberücksichtigt, jedoch ist der Versteigerer berechtigt,sofort vorgetragene Mängel
      dem Auftraggeber zu übermitteln unter der Bedingung, daß der ersteigerte Gegenstand zwischenzeitlich nicht aus den Räumen,
      in denen die Versteigerung stattfindet, entfernt worden ist.

7.   Die Versteigerung erfolgt in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge. Der Versteigerer hat das Recht,
      Katalognummern zu trennen, zu vereinen, ausserhalb der Reihe anzubieten oder zurückzunehmen.

8.   Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein übergebot erfolgt und der vom Auftraggeber
      vorgeschriebene Limitpreis erreicht worden ist. Der Versteigerer kann das Gebot ablehnen oder
      unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der Limitpreis nicht erreicht worden ist.
      In diesem Fall ist der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht
      den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt vom Auftraggeber nicht angenommen,
      so kann die Katalognummer ohne Rückfrage an den Limitbieter abgegeben werden.

9.   Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig;
      das gleiche gilt auch für den Fall, daß der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will.
      Bei der Abgabe von mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag.
      Bei sogenannten Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.

10. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für
      etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen auf den Käufer über.

11. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

12. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 16% und der auf das Aufgeld hinzuzurechnenden
      Schecks für schriftliche Aufträge werden an Zahlung statt angenommen, d.h. sie gelten erst
      nach Einlösung durch die bezogene Bank als bezahlt. Das Eigentum geht erst nach vollständiger
      Bezahlung auf den Käufer über. Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19% zusammen. Der Gesamtbetrag
      ist sofort fällig und in Euro (€) bar zu zahlen. Der Versteigerer kann jedoch Fremdwährungen
      nach eigenem Ermessen zulassen. Bei schriftlichen Aufträgen ist innerhalb von 10 Tagen nach
      Rechnungsdatum der Gesamtbetrag fällig. Die Versteigerungsgegenstände werden erst nach geleisteter
      Barzahlung ausgehändigt. Schecks für schriftliche Aufträge werden an Zahlung statt angenommen, d.h.
      sie gelten erst nach Einlösung durch die bezogene Bank als bezahlt.
      Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

13. Verweigert der Käufer die Zahlung oder Abnahme oder gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer
      entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der
      Versteigerer Erfüllung, so steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu, wie etwaiger
      Währungsverlust, Zinsverlust und die Kosten für die rechtliche Verfolgung. In Verzug gerät der Käufer,
      wenn er die mit einer Mahnung gegebene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Verlangt der Versteigerer
      Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Versteigerer berechtigt, den Versteigerungsgegenstand
      nochmals zu versteigern. Mit dem neuen Zuschlag erlöschen alle Rechte des Käufers aus dem früher ihm
      erteilten Zuschlag. Der Käufer hat keinen Anspruch aus einem etwaigen Mehrerlös und haftet für jeden Ausfall.
      Für die Wiederversteigerung gilt er als Auftraggeber und hat die üblichen Kommissionsgebühren zu zahlen.
      Evtl. anfallende Transport- und Lagerkosten, anfallende Lohnkosten für die Zuziehung von Hilfskräften und
      Inserationskosten sind vorweg abzuziehen. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des
      Zahlungseingangs auf die Schaden-ersatzforderung gemäß 367 BGB zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung
      ist mit 4% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz vom Tage der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung
      bzw. vom Tage des Verzugseintritts zu verzinsen.

14. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen. Verlangt der Versteigerer
      Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

15. Die ersteigerten Gegenstände müssen innerhalb von drei Tagen abgenommen werden. Eine Haftung für etwaige
      Beschädigungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht.

16. Die Versendung von ersteigerten Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Aufgabe
      bei der Post oder einem Frachtdienst hat der Versteigerer alles zur Zustellung Erforderliche getan.
      Wünscht der Käufer eine Versicherung, so trägt er die beim jeweiligen Frachtdienst üblichen Gebühren.

17. Die im Katalog (Liste) angegebenen Preise sind Limitpreise (d.h. mit diesen Preisen wird bei der
      Versteigerung begonnen, Mindestpreise), es sind keine Schätzpreise. In den Klammern aufgeführte
      Nummern verweisen auf die Liste der Auftraggeber.

18. Kaufanträge von auswärtigen Bietern können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich spätestens
      am Tage vor der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die darin angegebenen Preise verstehen
      sich als Limit für den Zuschlag. Das in Pos. 12 genannte Aufgeld und die gültige Mehrwertsteuer
      werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Versteigerer kann Kaufanträge ihm unbekannter
      Kunden zurückweisen bzw. den Nachweis ausreichender Deckung verlangen. Mit der Erteilung eines
      schriftlichen Auftrages bzw. telefonischer Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Ersteigerer
      (Auftraggeber) diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. Pos. 6 kommt sinngemäß zur Anwendung,
      d.h. Beanstandungen gleich welcher Art müssen unverzüglich nach Erhalt des Gegenstandes dem Versteigerer
      mitgeteilt werden, damit dieser in der Lage ist, die Mängelrüge dem Auftraggeber vorzutragen.

19. Mit Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese
      Bedingungen ausdrücklich an.

20. Der Versteigerungsvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
      Handelsgeschäfte und Mahnsachen ist für beide Teile Mönchengladbach.

21. Die vorstehenden Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß für den nach der Versteigerung freihändigen
      Verkauf von Versteigerungsgegenständen.

22. Sollte eine der vorstehend genannten Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre
      Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
      Bestimmung entspricht. Die rechtmässige Wirksamkeit aller übrigen genannten Versteigerungsbedingungen
      wird dadurch nicht beeinflusst.

23. Der Auftraggeber zahlt dem Versteigerer 16% des bei der Versteigerung erzielten Erlöses nebst der Mwst. von 19%.

24. Der Versteigerer verpflichtet sich, die Zuschlagsumme abzgl. der in der 23. genannten Kosten unverzüglich nach
      Erhalt durch den Bieter diese an den Auftraggeber zu überweisen bzw. auszuhändigen.

25. Sollte ein Zuschlag nicht erfolgen, so trägt der Auftraggeber die Versicherungskosten / Bearbeitungskosten
      in Höhe von 3% des festgelegten Limitpreises.







        

Horst Poestgens / Auktionator
Kirchplatz 7      D - 52531      Übach - Palenberg
Tel.: (+49) 02451-49209      Fax : (+49) 02451-909747

E-Mail : auktionshaus@poestgens.de